Der TrägerVerein

Der Verein zur Förderung des Waldorfkindergartens e.V. ist Träger des Kindergartens. Der Vorstand des Vereins leitet die Geschäfte und regelt die wirtschaftlich – rechtlichen Fragen.

Zur Unterstützung des Vorstands wurde die Stelle der administrativen Leitung geschaffen. Sie ist verantwortlich für die Bereiche Personal- und Finanzen.  Darunter zählen alle anfallenden Tätigkeiten in diesen Resorts wie z.B. Personalplanung, Dienstplangestaltung, Arbeitszeitenkontrolle und Urlaubsplanung. Darüber hinaus stellt sie im Auftrag des Vorstands sicher, dass Stellenschlüssel eingehalten werden und der Fachkräfteeinsatz auch in Vertretungs- und Krankheitssituationen korrekt durchgeführt wird.

 

Die ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung erfolgt über das vom Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik beauftragte Steuerbüro.

 

Der Kindergarten verfügt über einen Betriebs- und Fördervertrag mit der Stadt Lörrach, der die Sicherstellung der laufenden Kosten in Form von Betriebskostenzuschüssen durch öffentliche Gelder regelt. Die Kalkulation der Betriebskostenzuschüsse erfolgt in Form einer Ein- und Ausgabenrechnung gegenüber der Stadt Lörrach. Die Stadt trägt derzeit 100% des entstandenen Betriebskostendefizits.

 

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik selbst ist gemeinnützig, reicht aber ordnungsgemäß alle drei Jahre eine Steuererklärung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt ein.

Unser Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V.“, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „eingetragener Verein“. Er hat seinen Sitz in Lörrach.

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege von Erziehungsmethoden auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners und die Unterhaltung ihnen dienender sozialer Einrichtungen, insbesondere eines Kindergartens.

Die vom Verein geschaffenen Einrichtungen sind jedermann zugänglich. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953.

 

Mitglied des Vereins kann werden, wer in den Zielen des Vereins und in der Existenz seiner Einrichtung etwas Berechtigtes sieht. Durch ihre Mitgliedschaft unterstützen die Eltern den Trägerverein. Mit dem Eintritt der Kinder in den Kindergarten ist nicht gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verein verbunden. Diese wird durch willentlichen Beitritt erworben. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, jedoch Voraussetzung zur Mitarbeit in Vorstand und Beirat.

 

Die Organe des Vereins sind:

1.      die Mitgliederversammlung  

2.      der Vorstand

3.      der Beirat         

 

 

Vereinsämter sind grundsätzlich Ehrenämter.



Betriebsform

 

Der Kindergarten wird vom Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. getragen.

 

Wir führen eine VÖ-Gruppe mit 25 Kindern, eine GT-Gruppe mit 20 Kindern, jeweils im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt, sowie eine U3-Gruppe mit 10 Kindern zwischen einem und drei Jahren.

 

Kindergartenbeitrag

 

Für die Betreuung der Kinder im Kindergarten entrichten die Eltern monatlich folgende Beiträge:

 

GT-Gruppe:

195 € Beitrag , 30 € Essen und Eurythmie, 100 € Mittagessen

 

VÖ-Gruppe:

145 € Beitrag, 30 € Essen und Eurythmie

 

U3-Gruppe:

469 € Beitrag, 100 € Mittagessen und Hygieneartikel

 

 

 


Grüttweg 16, 79539 Lörrach, Tel. +49 (0)7621 49762

info@waldorfkindergarten-loerrach.de