Partizipation und Beschwerdemöglichkeit

FÜR ELTERN UND KINDER


Beschwerdeleitfaden für Eltern

 

1. Anliegen und Beschwerden von Eltern bei pädagogischen oder organisatorischen Fragen des Gruppenalltags:

 

Anlaufstellen sind: Gruppenleitung – Einrichtungsleitung – Elternbeirat – Vorstand

Die erste Anlaufstelle ist die jeweilige Gruppenleitung.

Die Eltern können jederzeit bei Fragen und Anliegen die Gruppenleitung um einen zeitnahen Gesprächstermin bitten. Möglich ist auch, über den Elternbeirat ein Thema einzubringen.

Das Gespräch wird dokumentiert.

 

Konnte das Anliegen nicht geklärt werden, wird im ersten Schritt die Kindergartenleitung und im zweiten Schritt der Vorstand dazu gebeten.

Das Gespräch wird dokumentiert.

 

Wenn das Problem immer noch nicht von allen Beteiligten gelöst werden konnte, muss an dieser Stelle ein neutraler Moderator oder die Fachberatung dazu gezogen werden.

Das Gespräch wird dokumentiert.

Der Vorstand ist zu informieren.

 

 

2. Anliegen und Beschwerden von Eltern, die die Trägeraufgaben betreffen:

 

z.B. Beiträge, Öffnungs- und Schließtage und Themen, die die Betriebserlaubnis betreffen

Anlaufstelle: Der Vorstand

 

Der Vorstand hat für die einzelnen Trägerbereiche Beauftragte festgelegt. (Finanzen, Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsarbeit) Diese Aufgabenverteilung ist für die Eltern einsehbar. Bei einer Fragestellung ist der entsprechende Beauftragte anzusprechen. Dieser bringt das Thema wieder in den Gesamtvorstand.

 

Konnte das Problem nicht gelöst werden, kann die Fach- oder Trägerberatung oder ein externer Berater dazu gebeten werden.

 

Information an die Einrichtungsleitung, die wiederum das Kollegium informiert.

 

Die Schweigepflicht der Beteiligten ist in allen Fällen gegeben.

Kinderschutz und Beschwerderechte für Kinder

 

Wir arbeiten in unserer Einrichtung nach den waldorfpädagogischen Leitlinien, die auf der anthroposophischen Menschenkunde Rudolf Steiners basieren und die allgemeinen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten der Kinder beschreibt. Wir sind im Sinne der Waldorfpädagogik gleichermaßen der UN-Kinderrechtskonvention und den sich daraus ableitenden Gesetzen verpflichtet und achten in allen unseren Überlegungen und Handlungen darauf, die Würde der uns anvertrauten Kinder zu achten und ihrem Wohl zu dienen. Dabei definieren wir das zu fördernde Kindeswohl als Ergebnis einer Übereinkunft von Eltern und Kollegen*innen, dem sorgfältige, individuelle Betrachtungen des jeweiligen Kindes vorausgehen und diesen Prozess auch ständig begleiten.

 

Wir pflegen einen engen und vielgestaltigen Kontakt mit den Eltern und Familien der uns anvertrauten Kinder (siehe Seite 23ff, Erziehungspartnerschaft). Unser Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder. Alle Fragen der Eltern, auch die, die nicht ihre eigenen Kinder betreffen, nehmen wir zum Anlass einer sorgfältigen Abklärung.

 

Da Kinder für ihre gesunde Entwicklung verlässliche, tragfähige und liebevolle Beziehungen brauchen arbeiten wir in geschlossenen Gruppen. Die Erzieher*innen bauen zu den Kindern enge Kontakte auf, pflegen und reflektieren diese sorgfältig und schaffen eine verlässliche Vertrauensbasis, die sich sowohl in der direkten Beziehung zum Kind wie auch in der Verlässlichkeit der äußeren Umstände (wie z.B. Raum, Material, Gruppenkonstellation, Abläufe, Regeln) wiederfindet. Sie ermutigen die Kinder, sich bei Fragen, Ängsten oder Unsicherheiten direkt an die

ihnen vertrauten Personen zu wenden, die ihnen unmittelbar Schutz und Hilfe bieten können.

 

Beschwerden der Kinder äußern sich auf unterschiedliche Weisen. Dies gilt es wahrzunehmen und in jedem Fall ernst zu nehmen. Dem Alter entsprechend sollen alle Beschwerden direkt, adäquat und zuverlässig beantwortet werden. Handelt es sich z.B. um einen Konflikt zwischen zwei Kindern, wird jedes Kind nacheinander aufgefordert, die Situation aus seiner Sicht zu schildern. Anschließend wird von der Erzieherin, dem Erzieher formuliert, wie sich die Kinder in dieser Situation hätten verhalten sollen. Evtl. werden Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die vorübergehende Abnahme eines Gegenstandes, der Teil des Konfliktes war. Oder den Kindern wird die Möglichkeit gegeben, an unterschiedlichen Orten weiterzuspielen. Wir achten sehr auf das weitere Verhalten der Kinder und darauf, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden. In jedem Fall sollen sich die Kinder beieinander entschuldigen und Mitgefühl zeigen.

 

Das Kind darf sich grundsätzlich mit einer Situation uneins fühlen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für Gewaltprävention.

 

Für Beschwerden, die nicht gleich verstanden werden können, da das Kind dafür noch keine Worte oder uns verständlichen Gesten findet, nehmen die Erzieher*innen die Frage mit:

  • In die Konferenz und das Gespräch mit den Kollegen/innen
  • In ein Elterngespräch und evtl. Runden Tisch
  • In eine Kinderbesprechung

 

Dies gilt auch für Beschwerden, die weitreichendere Lösungen erfordern als im direkten Handeln mit und zu dem Kind möglich sind.

 

Der Aufbau und die Pflege von engen und vertrauensvollen Beziehungen zu den Kindern sind für uns untrennbar verbunden mit der Verpflichtung zur professionellen Beobachtung der Kinder in allen ihren Lebensäußerungen. Gestik, Mimik, Gesundheitszustand, äußeres Erscheinungsbild, Motorik, Verhalten, künstlerische Ausdrucksformen, Spielinhalte und vieles andere sind ernstzunehmende Äußerungen des Kindes, die nicht nur Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand zulassen, sondern auch mögliche Gefährdungen des Kindeswohls erkennen lassen. Bei entsprechenden Beobachtungen gehen wir diesen sorgfältig nach.

 

In wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen und Konferenzen haben die Erzieher*innen untereinander die Möglichkeit des Austausches von Beobachtungen und der gegenseitigen Beratung und Unterstützung. Ebenfalls ziehen wir in regelmäßigen Abständen den Rat eines Kinderarztes und Heilpädagogen hinzu.

Partizipation von Kindern

 

Waldorf-Erziehung versteht sich als eine Erziehung zur Freiheit. Den Kindern sollen der Raum und die Möglichkeit gegeben werden, sich zu selbstverantwortlichen, tatkräftigen, freien Erwachsenen zu entwickeln. In der Begleitung und Unterstützung dieser in aufeinander aufbauenden Phasen verlaufenden Entwicklung achten wir sorgfältig auf die Anliegen und Äußerungen der Kinder, nehmen sie ernst und berücksichtigen sie bei den Entscheidungen des Kindergartenalltags.

 

Der kindlichen Natur entspricht es, sich gestaltend in die Welt einzubringen. Wir gestalten im Waldorfkindergarten deshalb unseren Alltag so, dass die Kinder in all seinen Facetten an ihm teilhaben und durch diese Teilhabe lernen. In einem verlässlichen, rhythmischen Tages- und Wochenablauf gibt es für die Kinder jeden Tag vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten, die sie nach kurzer Zeit gut kennen und gern in größtmöglicher Freiheit ergreifen.

 

Wir gestalten den Tagesrhythmus so, dass sich kurze geführte Aktivitäten für die ganze Gruppe (z.B. Morgenkreis, Eurythmie, Reigen- oder Kreisspiele, Märchenkreis) abwechseln mit „Freispielzeiten“ drinnen oder draußen, während derer die Kinder sich frei entscheiden können, an welchen Aktivitäten oder Tätigkeiten sie sich beteiligen wollen. Beispielsweise werden jahreszeitliche Basteleien angeboten, ein Handarbeits- und ein Maltisch ist vorbereitet, Arbeiten mit Werkzeugen an der Werkbank oder auch Helfen bei der Essenszubereitung ist möglich. Die Kinder entscheiden sich frei für eine Tätigkeit oder gehen in ein Spiel mit den anderen Kindern.

 

Diese Aktivitäten und Tätigkeiten im Kindergarten entsprechen kindlichen Urbedürfnissen (Bewegung, Spiel, sinnliche Wahrnehmung) und haben einen klaren, nachvollziehbaren Sinn (Frühstückszubereitung, Spielzeug herstellen oder reparieren) oder dienen dem künstlerischen Ausdruck (Malen, Singen, Tanzen). Die Kinder beteiligen sich an den Tätigkeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und Vorlieben, sie entscheiden so über das tägliche Geschehen und Gestalten es dabei aktiv mit.


Grüttweg 16, 79539 Lörrach, Tel. +49 (0)7621 49762

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